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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Datum:

Stand: 04.01.2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen - die Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) sind eine Reihe rechtsverbindlicher Bedingungen, die von Rexio Digital GmbH (nachfolgend auch "Wir") definiert wurden. Die AGB legen den rechtlichen Rahmen fest, der sich auf die Aktivitäten von Website-Besuchern und/oder Kunden bezieht, während diese die Website besuchen oder mit ihr interagieren. Weiterhin gelten diese AGB als Rahmenbedingungen für alle unsere bestehenden Kundenbeziehungen. 

Inhalte der AGB

Die Rexio Digital GmbH erbringt für den Auftraggeber im Rahmen eines Dienstvertrages Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen oder Dienstleistungsvertrag“) die im Detail mittels Leistungsbeschreibung festgehalten werden. Üblicherweise bezeichnen wir diesen Dienstleistungsvertrag als Angebot oder Auftragsbestätigung. 

Die Dienstleistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs einigen.

§ 2 Erbringung der Dienstleistungen

2.1 Vereinbarten Dienstleistungen sind ab einem bestimmten Leistungsdatum zu erbringen.

2.2 Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt i. d. R. in unmittelbarer Abstimmung mit dem Auftraggeber.

2.3 Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird.

 

2.4 Die Rexio Digital GmbH erbringt die Dienstleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung. Die Rexio Digital GmbH hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen und dem Auftraggeber entsprechend gesonderten Vereinbarungen zur Verfügung zu stehen.

 

2.5 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, bedient sich die Rexio Digital GmbH für die Erbringung der Dienstleistungen seiner eigenen Betriebsmittel. Soweit seitens des Auftraggebers Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, gelten die Regelungen des Paragraphen „Mitwirkung des Auftraggebers“ dieses Vertrages.

2.6 Die Rexio Digital GmbH ist verpflichtet, dem Auftraggeber über den Stand der

Vertragsdurchführung auf Verlangen zu berichten. Des Weiteren hat er auf Verlangen alle Informationen und Auskünfte über die Ausführung der Dienstleistungen zu erteilen und Einblick in die Erbringung der Dienstleistungen betreffenden Unterlagen zu gewähren. Die Pflicht zur Berichterstattung, Auskunftserteilung und Einsichtsgewährung besteht nicht, soweit es sich bei den die Erbringung der Dienstleistungen betreffenden Informationen und Unterlagen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt.

§ 3 Laufzeit des Vertrages

3.1 Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und lauft in der Regel auf unbestimmte Zeit. Es sei denn, er wird von einer der Vertragsparteien gekündigt. Oder es wurde ein bestimmtes Vertragsende festgehalten.

3.2 Die Mindestvertragslaufzeit variiert und wird im Einzelnen festgehalten. Jede Vertragspartei kann Dienstleistungsverträge ordentlich kündigen, die Kündigungsfrist beträgt jedoch mindestens 1 Monat zum Monatsende, außer es wurde ein abweichende Kündigungsfrist vereinbart. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sind entsprechend zu vergüten.

3.3 Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

3.4 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Kündigung hat die Rexio Digital GmbH dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert das zur Bearbeitung eventuell überlassene Material/Zugänge sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig auszuhändigen.

3.5 Dienstleistungsverträge können jederzeit durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.

3.6 Soweit nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.

§ 4 Einsatz Dritter

4.1 Die Rexio Digital GmbH ist verpflichtet, die Dienstleistungen zu erbringen. Eine Beauftragung Dritter mit der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden

Dienstleistungen bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

4.2 Ausgenommen davon sind Maßnahmen, die für die Umsetzung bestimmter sowie festgelegter Leistungsvereinbarung zwingend erforderlich sind.

§ 5 Vergütung

5.1 Für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erhält die Rexio Digital GmbH eine monatliche pauschale Festvergütung. Die Vergütungshöhe wird vereinbart auf Grundlage des den Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umfangs der zu erbringenden Dienstleistungen. Sollte eine einvernehmliche Anpassung des Dienstleistungsumfangs an tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, werden die Vertragspartien auch die Vergütung entsprechend der Veränderung des Leistungsumfangs anpassen.

5.2 Ein Vorschuss wird in der Regel nicht gezahlt. Ausgenommen sind Vorkasse-Rechnungen. 

5.3 Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird auf die in Rechnung gestellten Dienstleistungen in gesetzlicher Höhe erhoben.

5.4 Die Abrechnung und Zahlung der Vergütung erfolgen nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Monatlich, 100% nach Erbringung der Dienstleistung und/oder Rechnungsstellung.

Zahlungsziel: 7 Tage ab Zugang der Rechnung – Falls nicht anders ausgewiesen oder verhandelt.

5.5 Die Rexio Digital GmbH führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls

Versicherungsbeiträge selbstständig ab sowie ist allein für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden.

5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Dienstleistungsverträge ruhen zu lassen, sollte nach erfolgloser Abmahnung seitens des Auftraggebers keine Mitwirkung erfolgen.

5.7 Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, hat der Auftragnehmer das Recht, die genutzten Werbeplattformen, Hosting-Plattformen sowie andere Vertriebskanäle nach erfolgloser zweifacher Abmahnung unverzüglich zu sperren und/oder zu pausieren. Anfallende Vergütungen und Pauschalen müssen weiterhin vollumfänglich beglichen werden. 

5.8 Weiterhin sind wir berechtigt, ausgestellte Rechnungen an unseren Auftraggeber nach Überschreiten des Fälligkeitsdatums und fehlendem Zahlungseingang unverzüglich an unseren Inkassodienstleister zu übermitteln. Anfallen Gebühren/Auslagen/Zinsen sowie Inkasso-Gebühren sind vollumfänglich durch den Auftraggeber zu begleichen. 

5.9 Wir sind bemüht Mahngebühren, Inkassogebühren und Zinsen so gering wie möglich zu halten. Deshalb bietet unser Inkasso-Dienstleister i. d. R. ein sogenanntes "Fair-Payment-Angebot" für unsere Auftraggeber an und verzichtet auf einen Teil von Auslagen/Gebühren und Zinsen. Jedoch liegen diese Bedingungen nach Abtreten der Forderung außerhalb unseres Geltungsbereiches. 

§ 6 Werbebudget

6.1 Für den Fall, dass Marketingbudgets eingesetzt werden, trägt der Auftraggeber diese im vollen Umfang durch die entsprechende Rechnungslegung seitens des eingesetzten Marketingkanals eigenständig. Die Rechnungslegung erfolgt seitens des jeweiligen Drittanbieters. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Rexio Digital GmbH auf die Zahlungsmodalitäten und/oder Rechnungslegung nur begrenzt oder keinen Einfluss nehmen kann. Die Begleichung der Werbekosten erfolgt i. d. R.  Automatisiert durch Erreichen des Schwellenwerts mittels automatischer Zahlung und Abrechnung mit dem Auftraggeber.

 

6.2 Der Auftraggeber hält während der gesamten Laufzeit eines Dienstleistungsvertrages die Budgethoheit und Verantwortung. Eine Budgetanpassung (Erhöhung sowie Reduzierung) ist jederzeit möglich, sofern dies seitens des Auftraggebers gewünscht ist und mitgeteilt wird. Die Rexio Digital GmbH darf, während der Vertragslaufzeit eigenständig im Rahmen des mit dem Auftraggeber festgelegten Tagesbudget auf andere Kampagnen „shiften“, sofern dies notwendig oder erforderlich ist.

§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber unterstützt die Rexio Digital GmbH im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Rexio Digital zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.

 

8.2 Sollte der Auftraggeber dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit die genutzten Werbeplattformen und/oder Hosting-Plattformen, sowie andere Vertriebskanäle entziehen z. B. durch Kontoauflösung oder Deaktivierung ist der Auftraggeber weiterhin bis zur Beendigung des Dienstleistungsvertrages verpflichtet, die Vergütung vollumfänglich zu leisten.

8.3 Der Auftraggeber hat zum reibungslosen Ablauf beizutragen. Dies betrifft insbesondere die rechtzeitige Kommunikation mit der Rexio Digital GmbH. Damit wir unsere Ressourcen effizient planen können, kommunizieren wir für gewöhnlich eine Vorlaufzeit von 4 Werktagen. Im Einzelfall können diese Abweichen z. B. durch Feiertage/Brückentage oder Betriebsurlaube. 

§ 10 Geheimhaltungspflichten

10.1 Vertrauliche Informationen (die „Vertraulichen Informationen“) sind alle an Rexio Digital GmbH von dem Auftraggeber mitgeteilten sowie im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen auf anderem Wege zur Kenntnis gelangten oder von Rexio Digital GmbH (mit)entwickelten und nicht bereits öffentlich zugänglichen Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse und Betriebseinrichtungen, Know-how, Erfindungen, Verfahren und Arbeitsweisen, persönliche Angelegenheiten und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sich auf den Auftraggeber beziehen und die nach dem bekundeten oder erkennbaren Willen des Auftraggebers geheim gehalten werden sollen und deren Weitergabe an Dritte Schaden für den

Auftraggeber anrichten würde, unabhängig davon, in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich die Informationen befinden und ob die Informationen vor oder nach dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mitgeteilt wurden.

 

10.2 Die Rexio Digital GmbH verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden und sie während der Vertragslaufzeit oder nach seiner Beendigung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weder anderweitig zu verwenden noch Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden, mitzuteilen. Oder Dritten, die nach den Bestimmungen dieses Vertrages gegebenenfalls zur Erbringung der von Rexio Digital GmbH geschuldeten Dienstleistungen eingesetzt werden, müssen von Rexio Digital GmbH zumindest gleich strenge Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten auferlegt werden, wie in diesen AGB festgelegt. Die vorstehend genannten Geheimhaltungspflichten bestehen auch nach Beendigung eines Dienstleistungsvertrages zeitlich unbeschränkt fort.

§ 12 Geistiges Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte

12.1 Alle bei dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages vorhandenen gewerblichen Schutzrechte,

Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges Eigentum einer Vertragspartei, insbesondere - jedoch nicht beschränkt auf - geheimes Knowhow, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Vertragspartei.

 

12.2 Sämtliche von Rexio Digital GmbH allein oder zusammen mit anderen Auftragnehmern oder Mitarbeitern des Auftraggebers in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Dienstleistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Arbeiten inklusive aller Notizen, Pläne, Formeln, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen, Erfindungen, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster und sonstige Ergebnisse einschließlich der von Rexio Digital GmbH (mit)entwickelten

Vertraulichen Informationen (die „Arbeitsergebnisse“) stehen dem Auftraggeber zu.

12.3 Die Rexio Digital GmbH verpflichtet sich, alle schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnisse gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich offen zu legen.

12.4 Für andere Zwecke als die Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag darf die Rexio Digital GmbH die Arbeitsergebnisse nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.

§ 13 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum

13.1 Alle Informationen und Unterlagen, die Rexio Digital GmbH anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufbewahren. Alle von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz von Rexio Digital GmbH befindliches Eigentum des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.

13.2 Während der Laufzeit dieses Vertrages hat die Rexio Digital GmbH alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und sämtliche Daten und Software, einschließlich der Quell- und Objektcodes unverzüglich nach Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschung und Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von den von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmittel oder von sonstigem sich im Besitz von Rexio Digital GmbH befindlichen Eigentum des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die vollständige Rückgabe aller Unterlagen sowie die Löschung von allen Programmkopien und Daten auf sämtlichen Speichermedien sind schriftlich zu bestätigen.

§ 14 Datenschutz

14.1 Die Rexio Digital GmbH verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit die Rexio Digital GmbH zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Rexio Digital GmbH hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.

 

§ 15 Haftung

15.1 Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber stehen, stellt der Auftraggeber Rexio Digital GmbH vollumfänglich frei.

 

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

16.1 Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder bestritten aber begründet oder entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die

Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

§ 17 Vertragsübertragung

17.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.

§ 20 Schriftform

20.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem

Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.

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